De-Minimis Förderperiode 2012

 

Die neuen Antragsfristen für die Förderprogramme:
De-minimis vom 01.10.2011 bis zum 28.02.2012,
Aus- und Weiterbildung vom 01.10.2011 bis zum 15.01.2012.

 

Nutzen Sie das De-minimis Förderprogramm des Bundesamts für Güterverkehr und sichern Sie sich Zuschüsse bis zu 33.000,- €! Gefördert werden Unternehmen, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen. Lassen Sie sich beispielsweise Ihr Datenamangement für den Digitalen Tachographen oder Telematiklösungen vom Staat fördern! Wir beraten Sie gerne, welche Produkte unseres Portfolios förderungsfähig sind! Sprechen Sie uns einfach an!

 

Für die Förderperiode 2012 wurden die Förderrichtlinien „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ geändert (Bundesanzeiger Nummer 104 vom 14.07.2011).
 

Nach der seit dem 15. Juli 2011 erstmals geänderten Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Aus- und Weiterbildung) vom 14. Oktober 2010 beginnt für die Förderperiode 2012 die Antragsfrist am 01. Oktober des Vorjahres und endet am 15. Januar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.


Mit der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) vom 19. Oktober 2009 gilt seit dem 15. Juli 2011 die geänderte Antragsfrist vom 01. Oktober des Vorjahres bis zum 28. Februar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
 

Weitere Informationen und Anträge finden Sie rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamt für Güterverkehr!