Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG
Praxisorientierte Qualifizierung von Profis für Profis
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Das Aus- und Weiterbildungsprogramm für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr bei BBG Automotive GmbH
Nach dem seit 1.Oktober 2006 geltenden „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr“ – BKrFQG, müssen Lkw-Fahrer/-innen und Omnibusfahrer/-innen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Zum einen die für Neueinsteiger nötige Grundqualifikation, zum anderen die regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung. Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrer/-innen, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für Betroffen sind deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger oder Staatsangehörige, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU. Wer vor dem 10.09.2008 seine vorgenannte Fahrerlaubnis erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§ 3 BKrFQG) befreit. Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.
Fahrer im Güterkraftverkehr,
Die BBG Automotive GmbH ist gemäß §7 Abs.2 BKrFQG anerkannte Ausbildungsstätte für die Berufskraftfahrerweiterbildung. Nutzen Sie unsere Jahrzehnte lange Erfahrung in Technik-, Produkt- und §57 b/d Schulungen und bleiben Sie „Fit-on-the-Job“. Unsere erfahrenen Dozenten schulen sach- und fachkompetent aus der Praxis für die Praxis in unseren eigenen Schulungsräumen. Unsere 5 Schulungsmodule umfassen alle gesetzlich erforderlichen Inhalte.
Schulungstermine für die einzelnen Module fragen Sie bitte bei Frau Neb an:
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