TSE Pflicht ab 01.01.2024

Der Gesetzgeber hat 2021 beschlossen, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung (KSichV) aufzunehmen. Ab 01.01.2024 müssen diese über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Damit sollen die digitalen Grundaufzeichnungen vor unprotokollierten Änderungen geschützt werden.


Derzeit liegen die technischen Spezifikationen des Gesetzgebers für die TSE noch nicht endgültig vor.
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