EU Mobilitätspaket 1 Dritte Welle Leichte Nutzfahrzeuge LCV
Die Einbaufrist 1. Juli 2026 rückt immer näher. Fahrzeuge ab 2,6 Tonnen Gesamtmasse, die im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind, benötigen einen DTCO4.1. Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema hier:
Auch in diesem Jahr bezuschusst das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit seinem Programm „De-minimis“ wieder Unternehmen, die noch mehr in Sicherheit und Umwelt investieren möchten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit dem 10.07.2020 - BBG Konfo TO/ GO: S ist die Konformitätserklärung „zum Mitnehmen“
Innerhalb eines Tages führen wir in unserer Einbauwerkstatt sowie auf unserem hauseigenen Prüfstand alle erforderlichen Arbeiten zur "Ersteichung"/Konformität“ durch, die für den Einsatz Ihres Fahrzeugs als Taxe erforderlich sind.