Tachographenpflicht ab 2,5 Tonnen – Sind Sie betroffen?
Ab dem 01. Juli 2026 gilt eine wichtige gesetzliche Änderung:
Auch Kleintransporter, Vans und Fahrzeugkombinationen (z. B. Fahrzeuge mit Anhänger) ab 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr müssen künftig mit einem Tachographen ausgestattet sein.
Viele Unternehmen sind davon betroffen – oft ohne es zu wissen.
Prüfen Sie jetzt, ob Handlungsbedarf besteht – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Wer ist betroffen?
Sie sollten handeln, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Einsatz von Vans oder Kleintransportern über 2,5 Tonnen
- Nutzung im internationalen Güterverkehr
- Durchführung von Kabotagefahrten
- Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen
- Fahrzeugkombinationen (z. B. Fahrzeuge mit Anhänger)
Was jetzt auf Sie zukommt!
Mit der neuen Regelung entstehen zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:
- Einbau eines gesetzeskonformen Tachographen (G2V2)
- Beantragung von Fahrer- und Unternehmenskarten
- Schulung Ihrer Fahrer
- Regelmäßige Archivierung der Daten
Wir unterstützen Sie!
Von der Prüfung Ihrer Betroffenheit bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
- Beratung zur gesetzlichen Lage
- Planung und Organisation der Nachrüstung
- Unterstützung bei Karten & Schulungen
- Lösungen zur Datenarchivierung
Haben Sie Fragen rund um den Digitalen Tachographen und die Auswerte-Löungen?
Wir prüfen Ihre Situation und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer individuellen Lösung.Jetzt unverbindlich anfragen! Wir beraten Sie gerne! |
Nützliche Informationen
- Ausführlicher Info-Flyer für Fuhrparks und Flotten: Klick (Info PDF)
- Ausführlicher Info-Flyer für Werkstätten: Klick (Info PDF)
- Übersicht Lenk- und Ruhezeiten: Klick (Info PDF)

