Tachographenpflicht ab 2,5 Tonnen – Sind Sie betroffen?

Ab dem 01. Juli 2026 gilt eine wichtige gesetzliche Änderung:
Auch Kleintransporter, Vans und Fahrzeugkombinationen (z. B. Fahrzeuge mit Anhänger) ab 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr müssen künftig mit einem Tachographen ausgestattet sein.

Viele Unternehmen sind davon betroffen – oft ohne es zu wissen.

Prüfen Sie jetzt, ob Handlungsbedarf besteht – wir unterstützen Sie gerne dabei.

 

Wer ist betroffen?

Sie sollten handeln, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Einsatz von Vans oder Kleintransportern über 2,5 Tonnen
  • Nutzung im internationalen Güterverkehr
  • Durchführung von Kabotagefahrten
  • Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen
  • Fahrzeugkombinationen (z. B. Fahrzeuge mit Anhänger)

Was jetzt auf Sie zukommt!

Mit der neuen Regelung entstehen zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

  • Einbau eines gesetzeskonformen Tachographen (G2V2)
  • Beantragung von Fahrer- und Unternehmenskarten
  • Schulung Ihrer Fahrer
  • Regelmäßige Archivierung der Daten

Wir unterstützen Sie!

Von der Prüfung Ihrer Betroffenheit bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt:

  • Beratung zur gesetzlichen Lage
  • Planung und Organisation der Nachrüstung
  • Unterstützung bei Karten & Schulungen
  • Lösungen zur Datenarchivierung

Haben Sie Fragen rund um den Digitalen Tachographen und die Auswerte-Löungen?

Wir prüfen Ihre Situation und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer individuellen Lösung.

Jetzt unverbindlich anfragen! Wir beraten Sie gerne!

 

 

Nützliche Informationen

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Nachrüstpflicht leicht erklärt von Olli:

EU Mobilitätspaket - 3. Welle Vans & Transporter