Tageskontrollblatt Arbeitszeitnachweis

Mit diesen Tageskontrollblättern müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer zGM von 2,8t - 3,5t ihrer Aufzeichnungspflicht über die Einhaltung der Fahrzeitregelung nachkommen, wenn kein EG-Kontrollgerät verwendet wird.

Hintergrundinformation:

Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von mehr als 2,8 t bis 3,5 t müssen für jeden Tag Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen. Die Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Allerdings ist zu beachten, dass der Nachweis neben den Lenk- und Ruhezeiten vollständige Angaben enthalten muss, wie sie von der Vorderseite eines Schaublattes bekannt sind. Selbstverständlich kann auf handschriftliche Aufzeichnungen verzichtet werden, wenn im Fahrzeug ein EG-Kontrollgerät vorhanden ist, denn dann besteht ohnehin eine Benutzungspflicht des eingebauten Kontrollgerätes (§ 1 Abs. 7 FPersV). Bitte beachten Sie auch die Aufbewahrungs- und Mitführpflichten (§ 1 Abs. 6,7), Nachweise über berücksichtigungsfreie Tage (§ 20) sowie die Ausnahmeregelungen (§ 1 Abs. 2 FPersV).

aus FPersV - Stand 03/2007

Information zum Produkt:

Tageskontrollblätter Arbeitszeitnachweis nach §1 Abs.6 FPersV in Blockform DIN A5, quer, 1 Block = 50 Blatt Die Tageskontrollblätter erhalten Sie bei uns auch mit der nützlichen Fahrertasche zur Aufbewahrung der Nachweise!

 

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