Der DTCO 4.1 – Obligatorisch und nützlich zugleich

Die Bestimmungen des EU Mobilitätspakets 1 erfordern neue Kontrollgeräte, die sogenannte 2. Version des intelligenten Tachographen. Der DTCO 4.1 erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und behält gleichzeitig das bekannte Bedienkonzept bei, so dass sich Fahrer praktisch nicht umgewöhnen müssen. Für Fahrzeuge, die international unterwegs sind, entfällt mit diesem Gerät beim Grenzübertritt der bisherige Stopp, weil der DTCO 4.1 den Grenzübertritt automatisch registriert.

Der neue Tachograph ist spätestens ab 21. August 2023 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht. Bis Juli 2026 müssen dann sukzessive alle Nutzfahrzeuge über 2,5 t, die internationale Transporte durchführen, mit den Geräten ausgerüstet sein.

Die 2. Version des intelligenten Tachograpchen

  • entspricht vollumfänglich den Änderungen der EU-Verordnung 2016/799 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228
  • Schnell und einfach konfigurierbar via DTCO Configuration App
  • Standardisierte ITS-Schnittstelle für Flottenmanagement-Systeme
  • Unterstützt die Steuerung und den Datendownload via Bluetooth ®
  • Automatische Erkennung von Grenzübertritten
  • Unterstützt die erweiterten Lenk- und Ruhezeit-Regeln für internationale Fahrten.
  • Konfigurierbare Warnhinweise gemäß Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 EG
  • Verlängerte Eingabezeit für manuelle Nachträge
  • Zukunftssicher mit der gesetzlich geforderten Update-Funktion

Datenblatt zum DTCO 4.1 finden Sie im Datenblatt DTCO 4.1 (PDF).

Leaflet zum DTO 4.1 finden Sie im Leaflet DTCO 4.1

 

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